SIGEKO

Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator

Als Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinatoren nach RAB 30 Anlage B/C können wir bei Ihnen das Bauvorhaben, den Bauablauf und sämtliche Arbeiten zu jeder Zeit sicher gestalten. Durch Erstellen eines SiGe-Planes, Koordinieren der Unternehmen auf der Baustelle und Überprüfung der Ausführung verbinden wir den Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für Bauherren, ausführende Firmen und Architekten in der Planungs- und Ausführungsphase.

Seit 1998 ist die Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung- BaustellV) einzuhalten. Die Bauherren eines Bauvorhabens werden verpflichtet, den Gesundheitsschutz der auf der Baustelle tätigen Personen zu organisieren. Der Bauherr überträgt dem SiGeKo die Aufgaben nach §3 Abs. 2 und 3 für die Planungs- und Ausführungsphase des Bauvorhabens.

 

Leistungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinators:

 

In der Planungsphase:

In der Ausführungsphase:

  • Koordinieren der auf der Baustelle tätigen Unternehmen
  • Überprüfung und Anpassung des SiGe-Planes in der Ausführung
  • Beratung und Mitwirkung in der Vergabe und Bauablaufplanung

 

 

 

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