SIGEKO
Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator
Als Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinatoren nach RAB 30 Anlage B/C können wir bei Ihnen das Bauvorhaben, den Bauablauf und sämtliche Arbeiten zu jeder Zeit sicher gestalten. Durch Erstellen eines SiGe-Planes, Koordinieren der Unternehmen auf der Baustelle und Überprüfung der Ausführung verbinden wir den Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für Bauherren, ausführende Firmen und Architekten in der Planungs- und Ausführungsphase.
Seit 1998 ist die Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung- BaustellV) einzuhalten. Die Bauherren eines Bauvorhabens werden verpflichtet, den Gesundheitsschutz der auf der Baustelle tätigen Personen zu organisieren. Der Bauherr überträgt dem SiGeKo die Aufgaben nach §3 Abs. 2 und 3 für die Planungs- und Ausführungsphase des Bauvorhabens.
Leistungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinators:
In der Planungsphase:
- Mitwirkung in der Vor-, Entwurfs- und Werkplanung
- Erstellung des SiGe-Planes, der Baustellenordnung, Vorankündigung und der Unterlage
In der Ausführungsphase:
- Koordinieren der auf der Baustelle tätigen Unternehmen
- Überprüfung und Anpassung des SiGe-Planes in der Ausführung
- Beratung und Mitwirkung in der Vergabe und Bauablaufplanung