Der bedarfsorientierte Energieausweis
Bei Neubauten muss der Bedarfsausweis seit der EnEV 2002 ausgestellt werden
Der bedarfsorientierte Ausweis berücksichtigt die Gebäudehülle und die Anlagentechnik. Wir berechnen den Primarenergiebedarf (Qp) und den Transmissionswärmeverlust (H´t) bei Wohn- und Nichtwohngebäuden, bei Alt- und bei Neubauten und besprechen mit Ihnen die Möglichkeiten der Förderung durch die KfW-Bank oder die BAFA.