SiGe-Plan
Sicherheit- und Gesundheitsschutz-Plan
Ein SiGePlan muss erstellt werden, wenn folgende Tatsachen zutreffen:
Unterliegt eine Baustelle, nach der BaustellV, einer Vorankündigung* und arbeiten dort mehrere Unternehmer oder werden auf der Baustelle gefährliche Arbeiten nach §2Abs 3 BaustellV durchgeführt, dann sind in der Planungs- und Ausführungsphase die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz zu koordinieren. Der SiGePlan ist nach RAB 31 („Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan“) zu erstellen. Er beinhaltet:
- Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen bei der Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber
- Maßnahmen zur gemeinsamen Nutzung sicherheitstechnischer Einrichtungen
- räumliche und zeitliche Arbeitsabläufe
- gewerkbezogene Gefährdungen
- besondere Maßnahmen für die besonders gefährlichen Arbeiten (nach Anhang II der BaustellV)