Der verbrauchsorientierte Energieausweis

Dem verbrauchsorientierten Energieausweis liegt der Energieverbrauch der letzten drei Jahre für das Gebäude zugrunde. Er kann ausgestellt werden für folgende Gebäude:

  • Häuser, mit 5 oder mehr Wohnungen
  • Häuser, deren Bauantrag nach dem 31.10.1977 gestellt wurde
  • Häuser, die den Richtlinien der  WärmeschutzV 1977 entsprechen und

    gleichzeitig deren Bauantrag vor dem 31.10.1977 eingerecht wurde, bzw die vor dem 31.10.1977 fertiggestellt wurden.

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