Der verbrauchsorientierte Energieausweis
Dem verbrauchsorientierten Energieausweis liegt der Energieverbrauch der letzten drei Jahre für das Gebäude zugrunde. Er kann ausgestellt werden für folgende Gebäude:
- Häuser, mit 5 oder mehr Wohnungen
- Häuser, deren Bauantrag nach dem 31.10.1977 gestellt wurde
- Häuser, die den Richtlinien der WärmeschutzV 1977 entsprechen und
gleichzeitig deren Bauantrag vor dem 31.10.1977 eingerecht wurde, bzw die vor dem 31.10.1977 fertiggestellt wurden.